Bezug von Sozialleistungen

Nach der Erledigung der wichtigen Behördengänge (siehe https://projektina-ukraina.de/wichtige-behoerdengaenge/) sichert der Kreis Birkenfeld die Versorgung ukrainischer Geflüchteter in den ersten Wochen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Mit Erhalt des Aufenhaltstitels haben geflüchtete Menschen aus der Ukraine Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), sofern sie ihren Lebensunterhalt nicht sicherstellen können. Hilfebedürftige geflüchtete Menschen im Rentenalter haben Anspruch auf Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).

Zum Bezug dieser Leistungen ist ein weiterer Antrag zu stellen. Auch müssen Sie eine Krankenkasse wählen, damit Sie und Ihre Kinder ab Bezug der Grundsicherung auch krankenversichert sind.

Wenn Sie noch NICHT im Rentenalter sind, müssen Sie Folgendes wissen und tun

Die Grundsicherung nach dem Zweiten Sozial Gesetzbuch (SGBII) für Menschen, die noch nicht im Rentenalter sind umfasst folgende Leistungen:

  • Leistungen für Lebensunterhalt
  • Leistungen für die Unterkunft und Heizung
  • Leistungen zur Eingliederung in Arbeit

Für die Auszahlung dieser Leistung ist ein Antrag beim Jobcenter des Landkreis Birkenfeld in der Dienststelle Idar-Oberstein bzw. Birkenfeld  gestellt werden. Alle Infos hierzu gibt es auch in ukranischer Sprache über diesen Link

Stellen Sie online einen Antrag unter diesem Link: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/arbeitslosengeld-2-beantragen. Das Jobcenter stellt dafür Informationen und eine Ausfüllhilfe auf ukrainisch bereit.

Weitere Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine hat das Jobcenter hier zusammengestellt: https://www.jobcenter-birkenfeld.de/migration/fluechtlinge.html

Grundsätzlich können Sie zwischen einer Vielzahl gesetzlicher Krankenkassen wählen. Folgende gesetzliche Krankenkassen mit einem Büro in Idar-Oberstein haben uns informiert, dass Sie Anträge in ukrainischer Sprache zur Verfügung bzw. bei der Antragstellung mit Dolmetschern unterstützen:

 

-> Zur Beantragung von Arbeitslosengeld 2 finden Sie als Hilfestellung Videos auf Russisch verlinkt zum Ausfüllen des Hauptantrags in Papierform und als Online Version.

Wenn Sie bereits im Rentenalter sind, müssen Sie Folgendes wissen und tun

Die Grundsicherung für ukrainische Geflüchtete im Rentenalter erfolgt nach dem Zwölften Sozial Gesetzbuch (SGB XII).

Hierfür muss ein Antrag auf Grundsicherung bei der Kreisverwaltung Birkenfeld, Abt. Soziales, Schneewiesenstraße 25, 55765 Birkenfeld, Tel. 06782/15-0 E-Mail: poststelle@landkreis-birkenfeld.de gestellt werden.

Das Antragsformular kann über diesen Link runtergeladen werden

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