Wichtige
Informationen für private Wohnungsgeber

Jeder Bürger, der unserer Initiative Wohnraum bereitstellt, erspart den Geflüchteten die Belastungen der langwierigen Unterbringung in Flüchtlings- und Massenlagern samt etwaiger mehrfacher Verlegung. Unsere Initiative wird von den Behörden im Kreis Birkenfeld unterstützt, unter anderen auch, da sie hilft der Verpflichtung unserer Kreisverwaltung zur Aufnahmen von Geflüchteten nachzukommen.

Wir suchen insbesondere folgende
Unterbringungen für die ersten Wochen:

Besonders benötigen wir Unterbringungen
im eigenen Haushalt
einer Einliegerwohnung
einer separaten Wohnung
idealerweise mit der Möglichkeit, dass Sie sich als Wohnungsgeber in den ersten Tagen und Wochen in die Betreuung der Geflüchteten mit einbringen. Wir unterstützen Sie dabei mit unserer Erfahrung und unserem Betreuungsteam.
Insbesondere wenn Sie nicht mehr oder nicht voll im Berufsleben stehen, können Sie mit Ihrer Bereitstellung von Wohnraum einen wichtigen Beitrag zu Bewältigung der Flüchtlingssituation im Kreis Birkenfeld leisten. 

Hier als Wohnungsgeber registrieren

Bitte beachten Sie, dass 

  • die bei Ihnen untergebrachten Geflüchteten von Ihnen einen Wohnungsgeberschein benötigen, um beim Einwohneramt gemeldet werden zu werden. (siehe Wichtige Behördengänge)
  • die Dauer der Unterbringung erstmal unklar ist. Die Unterbringung kann einige Wochen betreffen, aber je nach Entwicklung der Krise auch einige Monate oder länger dauern. Je nach Dauer des Konflikts kann Ihre Wohnung, muss aber nicht das Dauerquartier für den gesamten Zeitraum sein.
  • wir im Rahmen unserer Möglichkeiten sicherstellen wollen, dass Ihr Wohnraum und Ihre Erwartungen an die Aufnahme von Geflüchteten auch zu den Anforderungen passen. Darum wird sich ein Helfer unseres Team mit Ihnen treffen, bevor wir die Geflüchteten bei Ihnen einquartieren.
  • Um Ihnen Ihre Aufnahme zu erleichtern, werden wir Sie mit anderen Menschen vernetzen, die auch Geflüchtete im Kreis aufgenommen haben. Das gibt uns die Möglichkeit besser sicherzustellen, dass es allen Parteien möglichst gut geht und soll Konflikte verhindern.
  • die Geflüchteten auch in einem gewissen Rahmen, zumindest in den ersten Wochen von Ihnen betreut werden müssen. Dies betrifft neben der Unterstützung mit Essen und Einkäufen idealerweise auch Behördengänge oder Fahrten zu Deutschkursen und zu Treffen mit anderen Flüchtlingen. (siehe Infos für Geflüchtete). Hierbei können Sie auch auf die Unterstützung unserer Betreuer und unserer Initiative zählen.
  • die meisten Geflüchteten keine Sprachen außer Ukrainisch und Russisch sprechen und sich in der Anfangsphase über den Google-Translator oder ähnliche Werkzeuge bzw. mit Händen und Füßen verständigen müssen.
  • die Aufnahme von Geflüchteten als Mitglied ihrer Familie und das Zusammenleben in einem Haushalt nicht immer reibungslos verlaufen muss und sich wie in einer Familie daraus auch Konflikte ergeben. Diesen müssen Sie sich im Zweifel stellen. 
  • die bei Ihnen untergebrachten Personen nach Meldung bei der Ausländerbehörde Anrecht auf Sozialleistungen wie Übernahme der Kosten der Unterkunft sowie auf eine finanzielle Grundversorgung haben. Der Anspruch besteht dann rückwirkend ab dem Tag der Meldung beim Einwohnermeldeamt. Sie können mit den untergebrachten Personen einen Mietvertrag schließen. Dieser kann
    • ein einfacher Untermietvertrag sein (sie berechnen nur Ihre Nebenkosten anteilig weiter und weisen diese der Kreisverwaltung nach) oder
    • ein eigenständiger Mietvertrag.  Dabei sollten Sie sich bei der Höhe der Miete an den im Landkreis Birkenfeld üblichen Sätze für eine angemessene Unterkunft orientieren. Diese können Sie hier nachlesen
  • Projektina-Ukraina und unsere Helferteams Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten bei der Beschaffung notwendiger einzelner Möbelstücke unterstützen kann.

Hier als Wohnungsgeber registrieren

Wenn Sie sich als Wohnungsgeber registrieren, nehmen wir Sie in unsere WhatsApp-Gruppe auf, über die wir die Unterbringung der Geflüchteten organisieren. Sie erhalten dann von uns konkrete Anfragen mit Informationen über die unterzubringenden Geflüchteten.

Wenn Sie mehrere Wohnungen registrieren wollen, füllen Sie das Formular bitte mehrfach aus.

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