Anerkennung ukrainischer Führerscheine

Mit Bestätigung Ihres Aufenthaltstitels nach §24 AufenthG (siehe wichtige Behördengänge) benötigen Sie zum Führen eines Kraftfahrzeuges in Deutschland grundsätzlich einen deutschen Führerschein.

Welche Regelung für die Anerkennung ukrainischer Führerscheine gilt, lesen Sie hier.

Ukrainische Staatsbürger können ihren ukrainischen Führerschein bis zum 23.02.2023 in Deutschland nutzen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird es eine EU-weit geltende Regelung geben.