Einschulung Schulkinder

Mit Ihrer Meldung beim Einwohnermeldeamt können bzw. müssen Ihre Kinder in die Schule gehen. In Deutschland beträgt die Schulpflicht 12 Jahre (in der Regel von 6 Jahre bis 18 Jahre). Für eine allgemeine Hochschulreife benötigt man 13 Schuljahre.

Der Schulgang gibt Ihren Kinder auch wieder eine Struktur und ermöglicht ihnen, sehr schnell deutsch zu lernen und neue Freundschaften zu schließen. 

Folgendes sollten Sie ganz allgemein zum Schulsystem in unserem Land wissen:

  • Kindertagesstätte: Vorschule, (Alter 1 bis 6 Jahre), ggf. Schutzimpfung gegen Masern erforderlich
  • Grundschule, 1. bis 4. Klasse (Alter 6 bis 10 Jahre), alle Leistungsniveaus
  • Realschule Plus:  5. bis 10. Klasse (Alter 10 bis 16 Jahre), angestrebte Abschlüsse: „Berufsreife“ (nach 9. Klasse), “Qualifizierter Sekundarabschluss 1” nach 10. Klasse
  • Integrierte Gesamtschule (IGS): 5. bis 13. Klasse (Alter 10 bis 19 Jahre), mittleres und höheres Leistungsniveau, üblicherweise angestrebte Abschlüsse “Qualifizierter Sekundarabschluss 1” nach 10. Klasse, höchster Abschluss „Allgemeine Hochschulreife“ nach 13. Klasse
  • Gymnasium: 5. bis 13. Klasse (Alter 10 bis 19 Jahre), höheres Leistungsniveau, üblicherweise angestrebter Abschluss „Allgemeine Hochschulreife“

In deutschen Schulen ist ab 01. Juli 2022 eine Schutzimpfung gegen Masern Voraussetzung für eine Teilnahme am Unterricht.

Projektina Ukraina unterstützt eine schnelle Einschulung Ihrer Kinder, u.a. mit

  • kostenlose Bereitstellung von Schulranzen und Schulsachen
  • Nachweis einer erfolgten Masern-Immunisierung („Masern-Teter“) bei fehlendem Impfnachweis einer in der Ukraine erfolgten Masern-Impfung

Zur Einschulung und Nutzung dieser Unterstützung wenden Sie sich direkt an die Schulleitung, der für ihr Kind zuständigen Schule.

Eine Übersicht über die Schulen im Kreis Birkenfeld sowie deren Adressen und Kontaktdaten erhalten Sie hier:
https://www.landkreis-birkenfeld.de/Leben-im-Landkreis/Bildung/Schulen.htm?

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