Wichtige Behördengänge

Die Verwaltungen von Kreis, den Verbandsgemeinden und der Stadt Idar-Oberstein haben aus der Syrienkrise gelernt. Nach Kriegsausbruch in der Ukraine haben sie schnell reagiert und sehr stark vereinfachte Strukturen für die Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen im Kreis Birkenfeld geschaffen. Hier kann unsere Bürgerschaft sehr stolz sein. Wie wir hören ist es in den meisten Kreisen unseres Landes deutlich komplizierter.

Im Folgenden stellen wir Ihnen die Reihenfolge dar, in der Sie vorgehen müssen, um schnell und möglichst reibungslos einen Aufenthaltstitel zu erlangen und die staatliche Unterstützung für Geflüchtete zu erhalten.

Folgende 3 Fälle werden unterschieden:

  • Geflüchtete ohne Unterkunft: Sie müssen sich bei einer Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende melden und werden dort aufgenommen. Diese befinden sich in Trier (+49-651-9494-924)  oder Speyer (+49-6232-87676-7001)
  • Geflüchtete mit Unterkunft, die keine Unterstützung beantragen wollen: diesen müssen sich spätestens nach 90 Tagen beim EInwohnermeldeamt anmelden und dürfen sich mit einem biometrischen Ausweis bis zu 180 Tage im gesamten Schengenraum aufhalten.  
  • Geflüchtete mit Unterkunft, die staatliche Unterstützung beantragen wollen: für diese gilt der folgende Prozess, den wir empfehlen zügig in dieser Reihenfolge abzuarbeiten (Tipp: wenn sie es terminlich gut planen, können Sie 1. bis 3. an einem Tag erledigen und 4. bis 5. an einem weiteren Tag):

1. Meldung beim Einwohnermeldeamt

Das erste was kurzfristig (max. 14 Tage nach Einzug) zu tun ist, ist die Meldung beim Einwohnermeldeamt der Stadt oder Verbandsgemeinde in der Sie wohnen. Diese Meldung ist nicht nur Grundlage für die Meldung bei der Ausländerbehörde zur Erlangung eines Bleibestatus in der EU. Das Datum der Meldung legt auch rückwirkend den Beginn des Anspruchs auf staatliche Unterstützung fest.

Für die Meldung auf einem der Einwohnermeldeämter im Kreis brauchen Sie nur

  • persönliche Präsenz aller anzumeldenden Personen (auch der Kinder)
  • ukrainischer Ausweis aller anzumeldenden Personen, Kinder ohne Ausweis benötigen eine Geburtsurkunde mit einer Übersetzung der persönlichen Daten in lateinische Schrift
  • Wohnungsgeberbescheinigung Ihres Gastgebers (z. B. hier runterladen: https://umziehen.de/an-ab-ummelden/vermieterbescheinigung-muster-download-81

Bei der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebescheinigung. 

Ukrainische Geflüchtete bekommen auf allen Einwohnermeldeämtern im Kreis sehr schnell einen Termin, wenn Sie diesen telefonisch von einem deutschsprachigen Unterstützer vereinbaren. 

Anbei die Kontaktdaten

Stadt Idar-Oberstein

https://www.idar-oberstein.de/rat-verwaltung/stadtverwaltung/online-kalender-buergerbuero

Verbandsgemeinde Birkenfeld:


https://www.vg-birkenfeld.de/unser-service-von-a-z/einwohnermeldeamt.html

Verbandsgemeinde Baumholder:

https://www.vgv-baumholder.de/de/buergerservice/abteilungen/RLP:department:270838/buergerdienste/ 

Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen

Terminvereinbarung erforderlich unter unter +49-6785-79-3200

Infos:  https://www.vg-hr.de/bilder-dokumente/presse-ausschreibungen/aufenthaltsmoeglichkeiten-sowie-weitere-informationen.pdf?cid=wtl.

bitte folgendes Dokument runterladen und mitbringen https://www.vg-hr.de/bilder-dokumente/presse-ausschreibungen/anmeldeformulat-zur-wohnsitzanmeldung.pdf?cid=wpv

weitere Infos: https://www.vg-hr.de/wir-fuer-sie/verwaltung/buergerservice/

Bitte beachten Sie die 3G-Regel
(Corona-Schnelltest erforderlich)

Folgende Tipps:

  • Lassen Sie sich von einem deutschsprachigen Unterstützer begleiten.
  • Ist ihr Ausweis komplett in ukrainischer Schrift, übertragen Sie die Daten zuvor in lateinische Schrift. Bei neuen Ukrainischen Ausweisen muss nur der Geburtsort in lateinische Schrift übertragen werden.
  • Nach der Meldung dürfen sie den Kreis Birkenfeld bis zum Erhalt Ihres Aufenthaltstitels nicht verlassen. Das ist kein böser Wille. Damit soll verhindert werden, dass Sie sich in mehreren Kreisen gleichzeitig als Einwohner melden. 
  • Mit der Anmeldung werden Ihre minderjährigen Kinder schulpflichtig und können bzw. müssen in die Schule gehen. (siehe Einschulung Schulkinder)
  • Nach der Meldung erhalten Sie postalisch eine deutsche Steuernummer zugestellt. Achten Sie darauf, dass Ihr Name auf dem Briefkasten Ihrer Wohnadresse steht.

2. Kostenlose Mobilfunkkarte bei der Telekom

Mit Ihrem ukrainischen Ausweis erhalten Sie eine kostenlose Mobilfunkkarte samt Flatrat für Gespräche in Deutschland und in die Ukraine sowie Internet. Der Dienst ist bis Ende Juni 2022 freigeschaltet. Gehen Sie zum Erhalt einfach mit Ihrem Ausweis in einen Telekom-Shop. Der einzige Telekomshop im Kreis befindet sich in Oberstein https://goo.gl/maps/y7rhE6558QFxzaWBA 

Die Karte wird i.d.R. innerhalb 24 Stunden nach Erhalt zentral freigeschaltet.

3. Eröffnung Bankkonto

Ein Bankkonto ist Voraussetzung für den Bezug von finanzieller staatlicher Unterstützung. Machen Sie einen Termin in einer der lokalen Filialen der Kreissparkasse Birkenfeld oder der Volksbank Hunsrück Nahe. Sie brauchen für die Eröffnung nur Ihren Reisepass und idealerweise die Meldebestätigung. Die überlicherweise notwendige Steuernummer können Sie nachreichen. Die Telefonnummern hierfür sind folgende:

Kreissparkasse Birkenfeld: +49-6781 601-0

www.ksk-birkenfeld.de

Volksbank Hunsrück-Nahe: +49-6781 6021-0

www.volksbank-hunsrueck-nahe.de  

Etwa 1-2 Tage nach Anmeldung erhalten Sie postalisch die PIN zugesendet, 3-4 Tage danach die Bankkarte. Achten Sie darauf, dass Ihr Name auf dem Briefkasten Ihrer Wohnadresse steht.

4. Beantragung Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Birkenfeld

Der nächste wichtige Schritt ist der Termin auf der Ausländerbehörde in Birkenfeld. Hier beantragen Sie ihren Aufenthaltstitel nach §24 Aufenthaltsgesetz. Den Termin müssen Sie ebenfalls am besten telefonisch von einem deutschsprachigen Unterstützer vereinbaren.  Ansprechpartner sind Frau Braun: +49-6782-15-316, besser ist die Kontaktaufnahme per E-Mail an m.braun@landkreis-birkenfeld.de sowie Herr Lueb +49-6782-15-310 Leider sind die Mitarbeiter bereits stark überlastet, so dass es hier zu längeren Vorlaufzeiten kommen kann. Für Ihren Termin benötigen Sie:  Der Aufenthaltstitel wird Ihnen aktuell etwa 3-4 Wochen nach Antrag zugestellt. Es handelt sich um eine Plastikkarte, analog dem deutschen Personalausweis. Sie sind damit im Kreis Birkenfeld gemeldet, können sich grundsätzlich frei im Schengenraum bewegen, dürfen sich aber nicht dauerhaft außerhalb des Kreisgebietes aufhalten. Bitte bringen Sie zum Termin möglichst einen deutschsprachigen Unterstützer mit. Bitte beachten Sie die 3G-Regel (Corona-Schnelltest erforderlich)

5. Beantragung von Sozialleistungen bei der Kreisverwaltung Birkenfeld

Mit der Bescheinigung Ihres Antrages auf einen Aufenthaltstitel haben Sie als Geflüchteter in Deutschland Anspruch auf verschiedene Sozialleistungen in Deutschland nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Diese sind z. B.:

  • Gesundheitsversorgung
  • Existenzsichernde Grundleistungen (in den ersten 18 Monaten etwas niedriger als die in Deutschland bekannte Sozialhilfe nach “Harzt IV”). Die Leistungshöhe ist derzeit z. B. monatlich 367 € pro alleinstehender Person in Privatwohnung bzw. je nach Alter zwischen monatlich 249 bis 326 € pro Kind.(Stand: 04.11.2021)
  • Kosten der Unterkunft (ca. 4,50 € bis 6,50 € pro Quadratmeter Kaltmiete bis zu einer der Belegung entsprechenden Größe)
  • Integrationshilfen, insbesondere die Bezahlung eines 700-stündigen  Integrationskurses mit deutschem Sprachzertifikat
  • Pflegeleistungen, sofern notwendig

 

Geflüchtete aus der Ukraine erhalten in Deutschland ohne gesonderten Asylantrag einen Aufenthaltstitel. Darum beziehen sie die obigen Leistungen nur in den ersten Wochen ihres Aufenthaltes von der Kreisverwaltung Birkenfeld. Spätestens mit Bestätigung des Aufenthaltstitels haben sie Anrecht auf Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGBII), umgangssprachlich Harzt IV genannt. Die Leistungen nach SGBII für die Versorgung nach den ersten Wochen in Deutschland müssen gesondert beantragt werden.

Den Antrag hierfür müssen Sie bei den Verantwortlichen für Asylbwerberleistungen der Kreisverwaltung Birkenfeld stellen. 

 

Für Leistungen der Gesundheitsversorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten Sie die Berechtigung durch Schreiben einer E-Mail in deutscher Sprache (z. B. durch einen unserer Betreuer) an den zuständigen Sachbearbeiter, Herrn Michael Heinz (Tel: +49-6782-15-414)

E-Mail: m.heinz@landkreis-birkenfeld.de

mit folgenden Informationen:

  • Vorname und Name der Anspruchsberechtigten
  • Geburtstdatum der Anspruchsberechtigten
  • Meldeadresse der Anspruchsberechtigten
  • Kontaktdaten (Telefon, E-Mail) des lokalen Betreuers als Ansprechpartner

Für die Beantragung der Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) wenden Sie sich bitte zunächst per E-Mail an Herrn Tobias Ranft (+49-6782-15-430)

E-Mail: t.ranft@landkreis-birkenfeld.de

mit der Bitte um Hilfe zum Lebensunterhalt sowie mit folgenden Informationen:

  • Vorname und Name der Anspruchsberechtigten
  • Geburtstdatum der Anspruchsberechtigten
  • Bestätigung der Anträge auf Aufenthaltserlaubnis (AE) der Anspruchsberechtigten
  • Meldeadresse der Anspruchsberechtigten
  • IBAN-Nummer des Bankkontos der Anspruchsberechtigten
  • Kontaktdaten (Telefon, E-Mail) des lokalen Betreuers als Ansprechpartner

Wahrscheinlich werden Sie zur dauerhaften Bewilligung Ihres Antrages sowie zur Beantragung weiterer Leistungen (z. B. Kosten der Unterkunft) einen Termin vor Ort benötigen. Für diesen Termin bringen Sie bitte mit: 

  • Ihre ukrainischen Ausweispapiere aller Personen, die Sozialleistungen beantragen bzw. übersetzte Geburtsurkunden der Kinder
  • Ihre Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt aller betreffender Personen
  • die Bestätigung Ihres Antrages auf Aufenthaltserlaubnis (AE)
  • Ihren Mietvertrag mit Ihrem Wohnungsgeber, aus der sich Kaltmiete, Heiz- und Nebenkostenpauschale ergeben.
  • die Daten Ihrer Bankverbindung (IBAN) zum bargeldlosen Bezug der Sozialleistungen
  • Nachweise über etwaiges Einkommen oder Vermögen

Bitte bringen Sie bei Termin vor Ort möglichst einen deutschsprachigen Unterstützer mit.

Bitte beachten Sie die 3G-Regel (ohne gültigen Impfstatus ist ein aktueller Corona-Schnelltest erforderlich)

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